Tanzbrücke Hamburg e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich der Förderung von Tanz und Bewegung als universelle Sprache zur Überbrückung kultureller und sozialer Unterschiede verschrieben hat. Unser Ziel ist es, Menschen aller Altersgruppen und Herkunft durch Tanz und körperliche Aktivität zusammenzubringen, um Kultur, Bildung und sozialen Zusammenhalt zu fördern.
Satzung von Tanzbrücke Hamburg e.V.
Die Satzung unseres Vereins legt die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen unserer Arbeit fest. Sie definiert die gemeinnützigen Ziele, nach denen wir streben, und die Prinzipien, die unsere tägliche Arbeit leiten. Unsere Satzung ist ein wesentliches Dokument, das die Grundlage für die Entscheidungsfindung und die Entwicklung von Strategien bildet. Durch diese Maßnahmen und Richtlinien sichert Tanzbrücke Hamburg e.V. ein hohes Maß an Professionalität und fördert eine Kultur der Inklusion und des respektvollen Miteinanders.
Umfang der Steuerbefreiung gemäß Freistellungsbescheid
Die Körperschaft ist nach $ 5 Abs. Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Sie ist nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Hinweise zu steuerbegünstigten Zwecken
Die Körperschaft fördert im Sinne der $$ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
- Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 13 AO)
- Forderung des Sports (S 52 ADS. 2 SATZ 1 Nr. 41 AU)
Hinweis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Die amtlichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de als ausfüllbare Formulare zur Verfügung.
Kinderschutzkonzept
Der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen hat höchste Priorität. Unser Kinderschutzkonzept umfasst Richtlinien und Verfahren, um eine sichere und förderliche Umgebung für alle jungen Teilnehmenden zu gewährleisten. Es dient dazu, deren Wohlbefinden zu schützen und zu fördern.
In Zusammenarbeit mit dem Hamburger Sportbund (HSB) und der Hamburger Sportjugend (HSJ) setzen wir uns aktiv für die Prävention von sexualisierter Gewalt (PSG) an Kindern und Jugendlichen ein. Unser Ziel ist es, ein sicheres Umfeld im Sport zu schaffen, gegenseitigen Respekt zu fördern und Toleranz im Umgang miteinander zu stärken.
Zu diesem Zweck haben wir klare Verhaltensregeln für unsere Mitarbeiter:innen, Ehrenamtliche und Mitglieder formuliert und uns dem Ehrenkodex des DOSB verpflichtet. Der Umgang mit Verdachtsfällen ist in einer transparenten Vorgehensweise geregelt.
Kinderschutzbeauftragte und
PSG-Ansprechpartnerin
Elena Dergatcheva
Mobil: +4915754723404
E-Mail: e.dergatcheva@tanzbruecke.de
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex von Tanzbrücke Hamburg e.V. definiert die ethischen Standards und Verhaltensregeln, die unsere Mitarbeiter:innen, Ehrenamtliche und Mitglieder beachten müssen. Dieser Kodex ist die Grundlage für unser tägliches Handeln und Zusammenarbeiten und unterstützt uns dabei, unser Engagement für Integrität und Professionalität aufrechtzuerhalten.
Antidiskriminierungsrichtlinien Tanzbrücke Hamburg e.V. verfolgt eine strikte Nulltoleranzpolitik gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung und Mobbing. Unsere Antidiskriminierungsrichtlinien fördern ein Umfeld der Akzeptanz und des Respekts, in dem alle Individuen gleichbehandelt werden und ihre kulturelle Vielfalt wertschätzen können.
Beschwerdestelle für Anfragen und Bedenken
Natalia Dergatcheva
Mobil: +49 163 4794766
E-Mail: n.dergatcheva@tanzbruecke.de